
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben
1. Krankenhausplanung
- Sicherstellung der Krankenhausversorgung im Freistaat Sachsen als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge
- Mitwirkung im Krankenhausplanungsausschuss beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales (SMS) bei der Aufstellung der Krankenhauspläne
2. Krankenhausfinanzierung
2.1. Investitionen
- Mitwirkung bei der Planung und Erstellung der Investitionsprogramme
- Abstimmung und Klärung von Sachfragen zur Einzel- und Pauschalförderung
2.2. Budget- und Pflegesatzverfahren
- Beteiligung der Landeskrankenhausgesellschaft am Pflegesatzverfahren gem. § 18 Abs. 1 KHG und §§ 17 ff. BPflV 2004 und §§ 10 ff. KHEntgG
- Beratung und Unterstützung der Krankenhäuser bei der Vorbereitung und Durchführung sowie Begleitung in den Entgelt- bzw.Pflegesatzverhandlungen
- Organisation der Schiedsstellenverfahren nach § 18a KHG
- Abstimmung auf Landesebene zur Umsetzung von BPflV und KHEntgG
- Ermittlung des landesweiten Basisfallwertes gem. § 10 KHEntgG
- Landespflegesatzausschuss gem. § 23 BPflV
- Vertretung der Krankenhäuser zu grundsätzlichen Pflegesatzfragen auf Landesebene
3. Verträge und Vereinbarungen
- Abschluss von zweiseitgen Verträgen mit den Landesverbänden der Krankenkassen nach §§ 112 und 137 SGB V
- Abschluss von dreiseitigen Verträgen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung nach § 115 SGB V, darunter
- § 115 a SGB V (vor- und nachstationäre Behandlung)
- § 115 b SGB V (ambulantes Operieren)
- Verträge/Vereinbarungen nach §§ 118, 120, 125, 301 SGB V
- Vereinbarung gem. § 10 KHEntgG
- Vereinbarung gem. § 17 a Abs. 5 KHG - Beratung/Information bei der Aufstellung von Plänen in den Bereichen
Rettungswesen, Katastrophenschutz, Umweltschutz/Abfallwirtschaft,
Influenza/Pandemie, etc.








