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09. Juni 2010

EU-Gesundheitsministerrat in Luxemburg: Durchbruch bei Patientenrechte-Richtlinie


Auf dem EPSCO-Rat (Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) in Brüssel konnten die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister eine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erzielen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, die Deutschland im Rat vertrat, begrüßte die Einigung: „Die spanische Ratspräsidentschaft hat gute Arbeit geleistet, um zu einem Kompromisstext zu kommen, der für alle Mitgliedstaaten tragbar ist. Mit diesem Text sind wir einen wichtigen Schritt weiter auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für alle Patientinnen und Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Es wird ein spürbarer europäischer Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, von dem insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner in grenznahen Regionen profitieren werden. Auch für Leistungserbringer, beispielsweise Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser, bietet die Richtlinie große Chancen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und die Kostenerstattung von Auslandsbehandlungen, wie sie von dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Patientenmobilität entwickelt wurden, werden nunmehr für alle Beteiligten transparent kodifiziert. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Gesundheitsversorgung unterstützt, zum Beispiel durch die Förderung von europäischen Referenznetzen für seltene Erkrankungen. Gleichzeitig werden die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung gewahrt."

Der vom Rat abgeänderte Richtlinienvorschlag wird nach der Sommerpause in zweiter Lesung im Europäischen Parlament verhandelt werden. Bereits während dieser zweiten Lesung werden die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten unter belgischem Vorsitz versuchen, mit dem Europäischen Parlament eine Einigung zu erzielen. Für den Fall, dass dies gelingen sollte, müssten die Mitgliedstaaten den Richtlinienvorschlag noch in nationales Recht umsetzen. Im deutschen Recht ist seit 2004 bereits klargestellt, dass Krankenversicherte sich auch im EU-Ausland behandeln lassen können und dafür Kostenerstattung nach den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften erhalten.

Auf der Ratstagung wurden darüber hinaus Schlussfolgerungen zum Thema „gesundheitlichen Ungleichheiten in EU-Mitgliedstaaten“ verabschiedet. Zudem ist bereits im Vorfeld eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament bei der Richtlinie über die Qualität und Sicherheit von Transplantationsorganen erzielt worden. Diese Einigung wird von Deutschland nachdrücklich begrüßt.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/cln_151/nn_1168294/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/10-06-08-ministerrat-luxemburg.html?__nnn=true vom 08.06.2010 

 
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