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08. Februar 2010

Gesundheitsministerin Clauß befürchtet gravierende Einschneidungen bei psychiatrischer Versorgung


Seit April 2001 sind die psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung in Institutsambulanzen berechtigt.

Grundlage ist eine dreiseitige Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlicher Bundesvereinigung gemäß § 118 Absatz 2 SGB V. Diese Vereinbarung wurde im Jahr 2008 von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gekündigt.

„Die Kündigung und Neuverhandlung des Vertrags geben Anlass zur Sorge, dass damit gravierende Einschränkungen in der psychiatrischen Versorgung verbunden sein werden“, so Staatsministerin Christine Clauß. Der bisherige Entwurf für eine neue Vereinbarung lässt das Ziel erkennen, den Zugang zu den psychiatrischen Institutsambulanzen für bestimmte Patientengruppen erheblich einzuschränken. Die ins Auge gefassten Zugangsregelungen würden zudem zu einer erheblichen Mehrbelastung der Ärzte, aber auch der Patienten und ihrer Angehörigen führen. Es ist abzusehen, dass die vorgesehenen Änderungen eine existentielle Bedrohung der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen bedeuten würden, da das komplexe Angebot der Psychiatrischen Institutsambulanzen von den niedergelassenen Fachärzten und Psychotherapeuten nur unzureichend ersetzt werden kann. Dies gilt nicht nur für Sachsen, sondern in gleicher Weise für alle neuen Bundesländer und für strukturschwache Gebiete der alten Bundesländer.

Vor diesem Hintergrund hat Staatsministerin Clauß den Bundesgesundheitsminister für Gesundheit in einem persönlichen Schreiben gebeten, seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass das Angebot der Psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 2 SGB V im Rahmen der Neuvereinbarung in der notwendigen Form für die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen erhalten bleibt.

Zudem hat Sachsen in einer gemeinsamen Aktion mit den Obersten Landesgesundheitsbehörden der anderen Bundesländer an die Vertragsparteien und das Bundesministerium für Gesundheit appelliert, in der neuen Vereinbarung den fachlich gebotenen Zugang zu den Psychiatrischen Institutsambulanzen sicherzustellen.

In Sachsen wie in anderen Bundesländern haben sich die Psychiatrischen Institutsambulanzen seit 2001 zu einem unverzichtbaren Baustein der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung schwerer und mehrfach kranker Patienten entwickelt. Heute verfügt jedes psychiatrische Krankenhaus in Sachsen über mindestens eine Institutsambulanz. Für schwer und chronisch kranke Patienten, die von den Angeboten der niedergelassenen Fachärzte nicht oder ungenügend erreicht werden, stehen kliniknahe multiprofessionelle Behandlungsteams zur Verfügung. Die Institutsambulanzen arbeiten in enger Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, sozialpsychiatrischen Diensten und komplementären Einrichtungen. Sie tragen damit wirksam zur Vermeidung bzw. Verkürzung stationärer Aufenthalte und mehr und mehr zur Abfederung von Versorgungsengpässen im niedergelassenen Bereich bei.

Quelle: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/38430

 
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