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Sächsische Krankenhäuser weisen Betrugsvorwürfe des GKV-Spitzenverbandes entschieden zurück
Seit Monaten geistert eine durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen initiierte Kampagne gegen die Krankenhäuser durch das Land. Den Krankenhäusern wird dabei Abrechnungsbetrug zu Lasten der Solidargemeinschaft vorgeworfen. Einmal sind es 35 Millionen jährlich, ein anderes Mal Milliarden, die Krankenhäuser angeblich zu viel abrechnen.
Allein die Ungenauigkeit der
unterstellten Schadenshöhe lässt die mangelnde Qualität der Daten erkennen. Den
Behauptungen der Kassenfunktionäre fehlen die Fakten. Das Ergebnis sind
irreführende Schlussfolgerungen aus unzulässigen Hochrechnungen. Es gibt keine
konkreten Fallbeispiele, nur pauschale Vorwürfe. Zudem wird in der
Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, die Krankenhäuser würden in großem Umfang
falsche Abrechnungen zum eigenen Vorteil erstellen.
Die Wirklichkeit in den
Krankenhäusern ist eine andere: Ungefähr 10 % aller Krankenhausabrechnungen
werden zunächst durch die Krankenkassen als nicht plausibel in Frage gestellt,
beispielsweise Abrechnungen, bei denen der Versicherte bereits einen Tag vor
der Operation aufgenommen wurde. Des Weiteren, wenn der Versicherte länger als
die im Katalog ausgewiesene durchschnittliche Aufenthaltsdauer behandelt werden
musste. So sind die Überschreitungen bestimmter abrechnungsrelevanter
Tagesgrenzen sowie die Diskussion, ob der Aufenthalt im Krankenhaus überhaupt
erforderlich war, die Hauptstreitpunkte.
Dr. Stephan Helm, Geschäftsführer
der Krankenhausgesellschaft Sachsen, sagt dazu: „ Allzu oft fällt dabei
auseinander, was eigentlich zusammengehört: Die Verantwortung des Arztes, seine
Patienten fachgerecht, qualitätsgesichert zu versorgen und der von den
Krankenkassen nachträglich konstruierte ökonomische Behandlungsverlauf ohne
Berücksichtigung möglicher Komplikationen, Risiken oder tatsächlichen
Gegebenheiten.“
Die sächsischen Krankenhäuser weisen den Vorwurf der Falschabrechnung entschieden von sich und fordern die Krankenkassen auf, die erbrachten hochqualifizierten Leistungen der Krankenhäuser anzuerkennen, zu vergüten und zu einem konstruktiven und partnerschaftlichen Umgang zurückzufinden.
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) repräsentiert als Landesverband im Freistaat Sachsen derzeit 79 Krankenhäuser mit ca. 26.300 Krankenhausbetten. Die KGS gewährleistet eine leistungsfähige, bürgernahe und flächendeckende Versorgung im Freistaat Sachsen. Mit etwa 47.000 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von ca. 3,5 Mrd. Euro erfüllen die Krankenhäuser eine bedeutende Arbeitgeberfunktion und leisten darüber hinaus einen bedeutenden gesundheitswirtschaftlichen Beitrag im Freistaat Sachsen. Jährlich werden ca. 970.000 Patienten stationär behandelt. Zahlreiche ambulante Behandlungsmöglichkeiten ergänzen das Leistungsangebot der Krankenhäuser.
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