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Pflichtfortbildung für Fachanwälte gem. § 15 FAO

Die Geschäftsstelle hat sich bezüglich der Anerkennung der Fortbildung gem § 15 FAO beim Besuch von KGS-Seminaren mit Rechtsthemen mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen in Verbindung gesetzt.

Nunmehr  hat und die Rechtsanwaltskammer die für die Punktevergabe notwendigen Formalitäten mitgeteilt. Die Erläuterung sind im beigefügten Schreiben zu finden.

Künftig erhalten die Zertifikate bei ausgewählten Rechtsthemen eine speziellen Hinweis "Kann zum Nachweis der Pflichtfortbildung gem § 15 FAO vorgelegt werden", sowie die Stundenangabe der Fortbildung.

Das Einreichen des Zertifikates zur Anerkennung obliegt den Seminarteilnehmern selbst.

 
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