
Nachlese
Nachlese zum Sächsischen Krankenhaustag 2016
Am 16. Juni 2016 fand in Dresden der Sächsische Krankenhaustag 2016 statt. Unter den mehr als 200 Teilnehmern waren auch die Bundestagsabgeordnete Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Abgeordnete des Sächsischen Landtags, Vertreter des sächsischen Sozialministeriums, Partner der Selbstverwaltung, Gesundheitsexperten und zahlreiche Vertreter der 80 sächsischen Krankenhäuser.
Mit dem Motto «Versorgung – Qualität – Personal» standen die zentralen Inhalte der aktuellen Gesundheitspolitik auf der Tagesordnung. Inwieweit daraus resultierend künftig neue Versorgungs- und Behandlungskonzepte und –formen entwickelt werden, die geeignet sind, demographische, morbiditätsseitige, wirtschaftliche und personelle Rahmenbedingungen angemessen zu berücksichtigen und die Herausforderungen zukünftiger Versorgung zu meistern, wurde intensiv im Plenum und in drei Fachforen diskutiert. Begleitend dazu wurden in einer Ausstellung innovative Versorgungsprojekte sächsischer Krankenhäuser präsentiert.Mit Blick auf die Bundesebene und die konkreten Umsetzungsschwierigkeiten zur Krankenhausreform - aktuell die fehlende Einigung der Selbstverwaltungspartner im G-BA zum Fixkostendegressionsabschlag - wurde dringlicher Nachbesserungsbedarf deutlich, insbesondere zu der umstrittenen Definition von mengenanfälligen Leistungen und zur Herleitung eines akzeptablen, sachgerechten Abzugsbetrages. Einig waren sich die Teilnehmer, dass der Hauptteil zu erbringender Leistungen im Krankenhaus nicht einmal theoretisch mengenanfällig ist (Geburten, Schlaganfälle, Unfälle, Herzinfarkte etc.). Daher appellierten die Teilnehmer in Richtung der anwesenden Politiker für die Unterstützung einer Initiative zu einem bundeseinheitlichen, gesetzlich geregelten Fixkostendegressionsabschlag in Höhe von 25 % und der Schaffung eines Ausnahmetatbestands in Verbindung mit Entscheidungen zur Krankenhausplanung und zum -investitionsprogramm. Wie sich bereits jetzt abzeichnet, werden andernfalls krankenhausplanerische Vorhaben und Intention der Länder konterkariert.
Auf der Landesebene beschäftigte die sächsischen Krankenhäuser die demographische Entwicklung mit einem prognostizierten Bevölkerungsrückgang bis 2030 um ca. 10 %, der aber nicht gleichzusetzen ist mit weniger stationärer Behandlung und Abbau von Versorgungskapazitäten, im Gegenteil: Diese Entwicklung wird eher zu steigender Morbidität/Multimorbidität führen. Schon heute sind in Sachsen knapp die Hälfte der stationären Patienten 65 Jahre und älter. Sorge bereiten den Krankenhäusern die Auswirkungen dieser Entwicklung im Personalbereich und bei der Nachwuchsgewinnung mit entsprechenden Folgen für Leistungserbringung, die Attraktivität von medizinischen Berufen sowie Aus-, Weiter- und Fortbildung.
Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass die damit verbundenen erforderlichen Strukturentwicklungen einer nachhaltigen Flankierung vor allem fiskalischer Rahmenbedingungen bedürfen. „Mit dem gerade veröffentlichten Regierungsentwurf zum Haushalt ist sowohl ein wichtiges gesundheits- als auch investitionspolitisches Vorhaben des Freistaates erkannt und fixiert worden.“ so Hubertus Jaeger, Vorsitzender des Vorstandes der Krankenhausgesellschaft Sachsen. „Trotz der Anerkennung des Engagements des Freistaates Sachsen besteht weiterhin erheblicher Konsolidierungsbedarf“. Der aktuell vorliegende Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für die Jahre 2017 und 2018 mit einem Volumen von knapp 130 Mio. EUR. p. a. (inklusive Ländermittel für den Strukturfond) für die 80 Krankenhäuser steht dabei einem verstetigten (Re-)Investitionsbedarf gemäß zahlen- und faktenbasierter betriebswirtschaftlicher Ermittlung von rund 240 Mio. EUR. p. a. gegenüber.
Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Sachsen ist die Weiterentwicklung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität untrennbar mit der notwendigen Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen verbunden.